Der 1924 gegründete Mobiliar-Feuerversicherungs-Verein a.G. Arnstorf ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Sinne von § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Bei der Gründung des Vereins legte man fest, dem Verein die Rechtsbasis a.G. (auf Gegenseitigkeit) zu geben. Der Grundgedanke war die gegenseitige Hilfeleistung im Schadensfall festzulegen, eine Form, die dem christlichen Grundgedanken der Nächstenliebe entspricht, der Gott sei Dank auch heute noch allgemeine Gültigkeit hat.
Der geschichtliche Hintergrund der Gründung war 1923 die galoppierende Inflation. Es entstanden Mobiliar-Feuerversicherungsvereine, deren Ziel es war (und auch heute noch ist) den Mitgliedern finanziell beizustehen, wenn sie durch ein Brandunglück in Not geraten.
Wir sind rechtlich ein Verein und versichern das Inventar unserer Mitglieder. Der Versicherungsschutz ist der gleiche wie bei den großen Gesellschaften. Der Gewinn wird nicht auf Aktionäre verteilt, sondern wird an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich durch die gewählte Vorstandschaft. Bei der jährlichen Generalversammlung wird Bericht erstattet und jedes Mitglied kann seine Wünsche vorbringen.
Im Laufe der Zeit hat sich vieles verändert aber eines ist geblieben: die persönliche Beziehung zu unseren Mitgliedern.